Erfurt (Behindertensport-News.de) – Diese Gesundheitsdaten können in verschiedene Kategorien sowie nach inhaltlichen Gesichtspunkten eingeteilt werden und sind besonders sensible Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Ein Arzt muss sich beispielsweise bei den von ihm erhobenen Daten stets an das Patientengeheimnis halten und bei der Speicherung und Verwaltung der Daten dafür sorge tragen, dass keine unbefugten Personen darauf zugreifen können.
Kategorien von Gesundheitsdaten.
Gesundheitrelevante Verhaltensweisen: Konsum von Drogen, Alkohol und Zigaretten, Ernährung, BMI, Sport- und Bewegungsverhalten
Gesundheitszustand: die Anzahl der durchgeführten Impfungen, Zahnpflege, sprachliche und motorische Entwicklung, Fernsehkonsum, Gewicht, Körpergröße, Geschlecht. Die Krankheiten eingeteilt in verschiedene Krankheitsgruppen.
Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung: wie oft war ein Mensch in seinem Leben bereits im Krankenhaus, hatte er einmal psychotherapeutische oder sozialpsychiatrische Leistungen in Anspruch genommen, wurden Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt etc.
Auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen spielen bei Gesundheitsdaten eine Rolle.
Datenschutz bei Gesundheitsdaten im Gesundheitswesen
An die Verarbeitung von Gesundheitsdaten werden besondere Anforderungen gestellt, da von einem hohen Schutzbedarf ausgegangen wird und zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Bei der Speicherung und Verarbeitung der Daten bedarf es stets der schriftlichen Einwilligung des Patienten. Nur der Patient darf über die Verwendung und Weitergabe seiner Gesundheitsdaten bestimmen. Auch beim Betriebsarzt darf der Arzt die medizinischen Daten nicht ohne Einwilligung des Patienten weitergeben, sondern nur die Aussage über die Arbeitsfähigkeit.
Bei der technischen Umsetzung der Datenverarbeitung beispielsweise bei Einsatz eines IT-Systems sind die Grundsätze der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten einzuhalten.
Vertraulichkeit: der Zugriff auf die Daten nur innerhalb eines Ärzteteams, passwortgeschützt.
Verfügbarkeit: Es muss eine Datensicherung auf Speichermedien erfolgen. Die Daten müssen dann auf Verlangen verfügbar sein und 10 Jahre archiviert werden.
Integrität: Damit die Daten eindeutig einer Person zugeordnet werden können, muss ein Datenmanagement durchgeführt werden, indem eine Datenbank erstellt wird. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben kann auch mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.